BEKÄMFUNG VON INSEKTEN WIE WESPEN UND HORNISSEN
Entgegen dem landläufigen Glauben, ist die Bekämpfung von Insekten wie Wespen und Hornissen NICHT Aufgabe der Feuerwehr.
Die Aufgabe der Feuerwehr ist es lt. Salzburger Feuerwehrgesetz §2 Abs. 1 sinngemäß, Gefahren für die Allgemeinheit, einzelne Personen, Tiere oder Sachen abzuwehren. Bei Vorhandensein eines Wespen- oder Hornissennestes ist im Normalfall keine dieser Gefahren gegeben. Vielmehr ist die Bekämpfung von Insekten sogar dem konzessionierten Gewerbe der Kammerjäger zuzurechnen, weshalb Kammerjäger-Betriebe die Bekämpfung von Wespen und Hornissen übernehmen.
In Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn sogenannte Gefahr im Verzug gegeben ist, darf auch die Feuerwehr tätig werden. Ob eine solche Gefahr im Verzug gegeben ist, entscheidet der Ortsfeuerwehrkommandant. Doch auch wenn eine solche Gefahr im Verzug festgestellt wird, ist diese nicht mit jener von Brandeinsätzen oder technischen Hilfeleistungen zu vergleichen. Dies hat mehrere Auswirkungen.
Zunächst ist bei Wespen- oder Hornissennestern keine derart dringliche Eile geboten, dass die Feuerwehr mit Blaulicht innerhalb weniger Minuten anrückt. Zumeist wird durch den Ortsfeuerwehrkommandant, gemeinsam mit der/dem Betroffenen, für den Einsatz ein Termin in den Abendstunden der nächsten Tage vereinbart.
Weiteres verfügt die Feuerwehr nur über die Ausrüstung und die Abwehrmittel um eine erste Abwehr der Gefahr zu erreichen. Oftmals ist für eine nachhaltige Beseitigung des Wespen- oder Hornissennestes, nach dem Einsatz der Feuerwehr trotzdem noch ein Kammerjäger hinzuzuziehen.
Und die Feuerwehr ist verpflichtet derartige Einsätze über die Gemeinde, nach geltender Feuerwehrtarifordnung, in Rechnung zu stellen.
Wünschen Sie hierzu weitere Informationen, suchen nach nahegelegenen Kammerjäger-Betrieben oder sehen bei Ihnen Gefahr im Verzug gegeben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Elsbethen (Tel.: +43 662 623428-0; Mo – Do von 8.00-12.00h und 13.00-15.00h, Fr von 8.00-12.00h).
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