DER VORBEUGENDE BRANDSCHUTZ UMFASST…
- alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung,
- alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
- für den Fall eines Brandes, die Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum raschen und gefahrlosen Verlassen von Gebäuden und die Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz. Vorbeugen ist besser als Löschen!
BRANDGEFAHREN UND BRANDSICHERES VERHALTEN
Durch brandsicheres Verhalten soll das Risiko einer Brandentstehung möglichst klein gehalten werden, denn Brandgefahren kennen und erkennen, kann Brände verhindern!
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR BRANDVERHÜTUNG
Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnis der Brandgefahren sind vielfach die Ursache von Bränden.
Ordnung und Sauberkeit, besonders in Arbeits-, Werk- und Hobbyräume, sind eine grundlegende Voraussetzung für die Brandsicherheit. Brennbare Abfälle, Staub, verschüttete oder in offenen Gefäßen aufbewahrte brennbare Flüssigkeiten (Reinigungs- und Lösungsmittel) bilden häufig eine unerkannte Brandgefahr.
Umgang mit offenem Feuer und Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Daher kein Kerzenlicht und auch keine Streichholzflammen in Dachböden, Abstellräumen, Kellern und Scheunen verwenden, sondern nur Taschenlampen benützen.
Um Brandgefahren zu erkennen, ist es notwendig, sich bewusst zu sein, dass wir ständig in einem brennbaren System leben. Von den drei Voraussetzungen für die Verbrennung nach dem Verbrennungsdreieck, (brennbarer Stoff, Sauerstoff und Wärme), sind im Alltag immer zwei Voraussetzungen vorhanden
Gasflaschen
Flüssiggasbehälter dürfen nie in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und neben Ausgängen aufgestellt werden. Sie sind weiteres vor Wärmestrahlung (Sonne, Öfen, Wärmegeräte) zu schützen.
Anschluss von Gasflaschen Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Wahrnehmung von Gasgeruch Bei Wahrnehmung von Gasgeruch (Erd- oder Flüssiggas) besteht immer Explosionsgefahr! Daher:
- Betroffene Räume sofort gut lüften.
- Keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten.
- Elektrogeräte weder aus- noch einschalten.
- Keine elektrische Klingel betätigen
- Kein Telefon im betroffenen Haus benützen (auch kein Handy).
- Alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer verwenden.
- Betroffenes Gebäude und Umgebung von Personen räumen (nicht läuten, nur klopfen und rufen).
- Gaszufuhr absperren (Hauptventil der Hausanspeisung oder beim Gaszähler).
- Notruf bei Gasversorgungsbetrieb (128) und Feuerwehr (122) tätigen.
- Stromversorgung durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschalten lassen.
- Erst nach Freigabe durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch die
- Feuerwehr die Stromversorgung wieder herstellen lassen und erst dann das Gebäude wieder betreten.
Elektrogeräte
Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen (z.B. ÖVE- oder VDE-Prüfzeichen) verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
Steckdosen
Die Verwendung von mobilen Mehrfach-Steckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernsehgeräte, Videorecorder etc.) zulässig. Die Hinweise auf den mobilen Mehrfach-Steckdosen sind zu beachten z.B. maximale Anschlussleistung, Hinweis zum Hintereinander stecken.
Sicherungen
Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Schmelzsicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastungsschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sollte gesorgt sein. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.
Verlängerungsleitungen
Alle elektrischen Leitungen müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden Verlängerungsleitungen unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf thermisch nicht überwachten Kabeltrommeln aufgespult, kann der dadurch verursachte Wärmestau zu einem Brand führen.
Fernsehgeräte, Multimediageräte
Eingeschaltete Elektrogeräte geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden Fernsehgeräte und/oder DVD-Player, Playstation und dgl. in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dazu ist zwischen den Wänden und dem Gerät (seitlich und nach oben) ausreichend Platz erforderlich.
Bügeleisen
Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind Bügeleisen abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
Aufstellung von Wärmegeräten
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkocher u.a. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollten mindestens 50 cm Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit bedeckt sein. .
Heizgeräte
Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, z.B. durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkulation bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.
Gasbefeuerte Heiz- und Wärmegeräte: Gasbetriebene Geräte wie z.B. Wärmestrahler, Durchlauferhitzer und Gasthermen arbeiten mit offenen Flammen, verbrauchen daher im Betrieb Sauerstoff und geben Abgase an die (Raum-) Luft ab. Räume, in denen solche Geräte betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften. Die zulässige Wärmeleistung solcher Geräte ist vor der Inbetriebnahme vom Fachmann mit der Raumgröße abzustimmen. Außerdem sind brennbare Materialien und Gegenstände wegen der Entzündungsgefahr von gasbefeuerten Geräten unbedingt fernzuhalten.
Abschalten von Elektrogeräten
Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist immer zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen, „Stand-by-Schaltungen“ bei Radio-, Fernseh- und Multimediageräten sowie Computern abgeschaltet werden. Eventuell eine Zeitschaltuhr verwenden, auch hiermit kann das Risiko reduziert werden.
Heizmatten
Heizmatten im Bett nur zum Vorwärmen einschalten! Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
Heizperiode
Aus Gründen der Brandsicherheit ist es ratsam, vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Kamine durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf in Stand setzen zu lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neu – einbauten geboten.
Öfen & Herde
Unsachgemäßes Aufstellen von ortsfesten, vor allem auch ortsveränderlichen Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.
Zu beachten ist:
Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
Ofenschirme verwenden
Rauchfangkehrer zu Rate ziehen
Asche
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbare Behälter (Pappkartons, Kunststoffeimer, Kunststoffmülltonnen) eingebracht werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entsorgt werden, die im Freien stehen.
Heisses Fett
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brand- und Verletzungsgefahr besteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein mehrmaliger Fettwechsel die Brandsicherheit. Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen sondern mit einem Geschirrdeckel oder einer Löschdecke abdecken.
Spraydosen
Spraydosen enthalten durchwegs brennbare Treibgase. Sie müssen vor Wärmestrahlung geschützt aufbewahrt und dürfen nicht in der Nähe von offenen Flammen oder glühenden Gegenständen verwendet werden.
Weihnachtsbaum, Adventkränze, und-Gestecke
Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine erhebliche Brandgefahr, können aber bei Einhaltung der einfachsten Brandschutzregeln leicht vermieden werden:
- Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen.
- Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck durch die Kerzenflammen nicht entzündet werden können.
- Kerzen von oben nach unten anzünden.
- Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen.
- Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen.
- Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer), nicht mehr anzünden, wenn der Christbaum bereits ausgetrocknet (dürr) ist.
- Löschgerät (z.B. tragbaren Wasserlöscher) vor dem Anzünden der Christbaumkerzen bereitstellen.
Christbäume bleiben länger frisch und sind damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Weihnachtsfest in einem kühlen Raum gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch die Aufstellung der Christbäume in mit Wasser abgefüllten Christbaumständern verhindert ihr rasches Austrocknen und vermindert die Brandgefahr.
Lagerung auf Dachböden
Auf Dachböden dürfen außer Erntegütern keine leicht brennbaren Materialien und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein, vor allem sind Kamine und Dachfenster von jeder Lagerung frei zu halten.
Brandgefahr Rauchen
Unachtsamkeit beim Rauchen, besonders das Wegwerfen von brennenden Streich hölzern oder glimmenden Zigarettenresten, ist eine häufige Brandursache.
Keinesfalls geraucht werden darf:
In brandgefährlicher Umgebung (Warenhäuser, Theater, holz-, textil- oder papierverarbeitende Arbeitsstätten).
Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wie z.B. auf Tankstellen oder in Putzereien (Lösungsmittel, Fleckputzmittel, Farben, auch wasserlösliche Lacke sind brennbar).
Brandgefahr Aschenbecher
Zigarettenreste sind nicht selten Brandursachen in Büros und Hotels! Aus Gründen der Brandsicherheit ist es daher empfehlenswert, Sicherheitsaschenbecher bereitzustellen. Aschenbecher dürfen prinzipiell nur in geeignete Metallbehälter mit selbstschließendem Deckel entleert werden.
Brandgefahr im Auto
In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke, Warnweste und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:
1 Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Pulverfüllung
1 Messer zum Durchtrennen der Sicherheitsgurte (Gurtschneider).
Ein Motorbrand muss zur Vermeidung eines Totalschadens sofort mit einem Pulverlöscher bekämpft werden. Dazu ist der Motor abzustellen, die Zündung auszuschalten (Zündschlüssel abziehen) und die Motorhaube zu öffnen. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten, leicht entzündbaren öligen Staubes besonders schwierig und kann erfolgversprechend nur mit Pulverlöschern durchgeführt werden.
Bei einem Kabelbrand (meist durch Rauch im Fahrgastraum bemerkbar): Sofort Zündung abschalten und Starterbatterie abklemmen (Nur mit Werkzeug möglich) dann den Brand mit Feuerlöschern bekämpfen.
Rauchmelder für Zuhause
Rauchmelder sind speziell für Haushalts- und Wohnbereiche entwickelte, Batterie- oder netzbetriebene Brandfrüherkennungsgeräte mit fotoelektronischen Rauchmeldern. Der Testknopf an jedem Gerät ermöglicht eine einfache Funktionsprüfung. Damit kann auch der Ladezustand der Batterien kontrolliert werden. Um eine möglichst hohe Betriebssicherheit zu erreichen, sollten grundsätzlich nur geprüfte und zugelassene Rauchmelder verwendet werden. Gut geeignete Montageorte sind Gänge und Stiegenhäuser, aber auch alle Wohnbereiche, vor allem Kinder- und Schlafzimmer sowie Seniorenräume.
Die Verknüpfung der Melder eines Heim- oder Hausbereiches untereinander ermöglicht die akustische Alarmmeldung auch dann, wenn Rauch in einem anderen Raum entstanden ist.
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